Um den Ort wird gerade von unserer Anwält:in gerungen.
Den Eilantrag an das Verwaltungsgericht und den Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung veröffentlichen wir hiermit.
Ob die Allgemeinverfügung (Polizeimeldung vom 13.06.2025) bestand hat, die noch nicht mal im Amtsblatt vom 13.06.2025 veröffentlicht wurde und damit ?eigentlich? erst gültig wird, wird heute entschieden.
Wo genau ihr auf unserer Kundgebung entspannt Chillen könnt, nachdem oder bevor ihr den allen weit offen stehenden Veteranentag besucht habt, wird sich also bald herausfinden lassen.